Ein Vertrag mit einer Literaturagentur

5 Fakten über Literaturagenturen

5 Fakten, die du über Literaturagenturen wissen solltest

Wenn es um Literaturagenturen geht, herrscht bei Autor*innen viel Unsicherheit. Werde ich da nur abgezockt? Verliere ich meinen ganzen Einfluss und die machen mit meinem Buch, was sie wollen? Wie viel Honorar bleibt da überhaupt noch übrig für mich? Die legen sich bestimmt nicht für mich ins Zeug – ich bin doch völlig unbekannt!

Was gegen Unsicherheit hilft, sind Fakten. Und deswegen habe ich hier für dich einige wichtige Informationen zusammengestellt, die dir helfen werden, dich für oder gegen eine Bewerbung bei einer Literaturagentur zu entscheiden.

Zwischen Literaturagentur und Autor*in gibt es einen Vertrag.

 

Literaturagenturen verbessern dein Buchkonzept bzw. Manuskript

Wenn sich eine Agentur für ein Buchprojekt begeistert und es in ihr Portfolio aufnehmen will, geht es folgendermaßen weiter: Dein Manuskript beziehungsweise dein Exposé inklusive der Schreibprobe wird zunächst lektoriert und marktgerecht aufgearbeitet. In Zusammenarbeit mit dir werden eventuell noch Änderungen vorgenommen oder du wirst um Ergänzungen und weitere Texte gebeten, vielleicht auch um mehr Informationen zu dir als Autor*in.

Dann nimmt die Literaturagentur mit Lektor*innen bei Verlagen Kontakt auf. Sie pitcht dein Buch, bietet an, Material einzuschicken und hakt selbstverständlich auch nach.

Das alles wird eine seriöse Literaturagentur ohne Zahlungen deinerseits erledigen. Seriöse Literaturagenturen gehen in Vorleistung und werden erst dann bezahlt, wenn ein Verlagsvertrag zustande kommt.

Provisionen für Literaturagenten

Provisionen für Literaturagenten sind normal

Im Allgemeinen wird vertraglich geregelt, dass die Literaturagentur 15%, manchmal 20% des Honorars erhält, das im Verlagsvertrag steht. Oft fragen sich Autor*innen, ob sich das lohnt. Geht man davon aus, dass 1. Literaturagent*innen Profis im Verhandeln von Verlagsverträgen sind und 2. den Markt und die Preisstrukturen gut kennen und 3. ein eigenes Interesse an einem hohen Honorar haben, kann man das durchaus bejahen.

Ein Rechenbeispiel:
Die Literaturagentur verhandelt ein Honorar von 8.000 Euro; 4.000 Euro als Vorschuss (auszuzahlen bei Vertragsunterschrift), 4.000 Euro bei Manuskriptabgabe.
15% Provision wurden im Agenturvertrag vereinbart, also erhält die Agentur zweimal 600 Euro.

  1. Wichtig zu wissen:
    Eine Provision wird erst fällig, wenn die Agentur einen Verlagsvertrag vermittelt und Geld vom Verlag überwiesen wird. Im Allgemeinen auf das Konto der Agentur, die das Autor*innenhonorar abzüglich der eigenen Provision weiter überweist.
  2. Die Provision bezieht sich auch auf zukünftige Zahlungen, also die jährlich ausgezahlten Tantiemen für den verhandelten Buchtitel.


Es passiert, dass Agenten keinen Verlag für das Buch finden

Das ist natürlich enttäuschend, sowohl für die Autor*in/den Autor als auch die Literaturagentur. Manchmal ist es einfach Pech, zum Beispiel bei Trendthemen. Da kann es gut sein, dass andere Autor*innen und Verlage schneller waren und schon viele Bücher zu deinem Thema in der Pipeline beziehungsweise sogar schon auf dem Markt sind. Oder vielleicht ist der Trend schon wieder am Abflauen und die Verlage versprechen sich keinen großen Gewinn mehr von dem Titel.

Ein anderer Grund kann schlichtweg sein, dass die Literaturagentur von dem Buch begeistert war und noch ist, aber einfach in diesem Fall nicht “den richtigen Riecher” hatte. Dann kann man aber davon ausgehen, dass die Agentin/der Agent erfahren genug ist, mit der Autorin/dem Autor einen neuen Weg einzuschlagen (natürlich nur, wenn das von Autor*innenseite noch gewünscht wird). Gemeinsam können die beiden dann an Stil, Fokus, Setting etc. drehen. Die Agentur wird vermutlich darum bitten, den Text noch einmal zu überarbeiten. Oder aber, die Agentur sieht Potenzial in der Autorin/im Autor, aber nicht im Buchprojekt. Das führt vielleicht dazu, dass die beiden ein neues Konzept entwickeln und dieses den Verlagen angeboten wird.

Eine Ablehnung muss also keine Sackgasse sein.

Die Literaturagentur erhält auch dann Provision, wenn du selbst einen Verlag für dein Buch findest

Autor*innen fragen sich oft, was denn passieren würde, wenn sie doch noch ganz alleine einen Verlag für ihr Buchprojekt finden, obwohl sie schon eine Literaturagentur beauftragt haben. Das ist durch das “exklusive Vertretungsrecht” geregelt. Das bedeutet, dass die Literaturagentur auch dann provisionsberechtigt ist. Das wird damit begründet, dass ja schon Arbeiten wie Lektorat, Exposé-Bearbeitung, Pitches etc. geleistet wurden.

 

Es gibt Auktionen für Manuskripte

Wenn ein Manuskript verspricht, ein Bestseller zu werden, kommt es zur Auktion. Die Agentin/der Agent hat das Buch mehreren Verlagen angeboten und die Programmleiter*innen und Lektor*innen sind der Meinung, das sie hier ein vielversprechendes Manuskript vor sich liegen haben, mit dem der Verlag eine Menge Geld verdienen kann. Nun wird tatsächlich wie bei einer klassischen Auktion geboten und wer am meisten Honorar bietet, bekommt den Zuschlag. Eine Luxus-Situation für Autor*in und Agentur.

In dem Blogpost und Video “Woran erkenne ich eine seriöse Literaturagentur?” habe ich Checklisten für dich zusammengestellt, worauf du bei der Agentursuche achten solltest, und im Blogpost und Video “Was macht eine Literaturagentur?” erfährst du noch mehr nützliche Details über Literaturagenturen.

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